Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
VORMAX Logistics UG (haftungsbeschränkt)
Ohmstraße 7
10179 Berlin
– nachfolgend „VORMAX“ –
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen VORMAX und ihren Kunden über die vereinbarten Dienstleistungen.
2. VORMAX erbringt Leistungen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
5. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.
6. Soweit für einzelne Leistungen zwingende gesetzliche Vorschriften gelten, insbesondere Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über Fracht- und Umzugsverträge, gehen diese Vorschriften vor.
§ 2 Leistungen
VORMAX erbringt insbesondere folgende Leistungen:
• Transport- und Logistikdienstleistungen
• Güter-, Möbel- und Kleintransporte
• Kurier- und Direktfahrten
• feste und regelmäßige Transporttouren
• Umzüge und Umzugshilfe
• Trage-, Be- und Entladeleistungen
• Entrümpelungen
• Haushalts- und Wohnungsauflösungen
• Keller-, Büro- und sonstige Räumungen
• Entsorgungsleistungen
• Büro-, Grund-, Bauend- und Treppenhausreinigung
• Reinigung nach Räumungen
• besenreine Übergaben
• Winterdienst
• sonstige ausdrücklich vereinbarte Nebenleistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
§ 3 Anfragen und Vertragsschluss
1. Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben auf der Website stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.
2. Anfragen über Website, Telefon, E-Mail, WhatsApp oder andere Kommunikationswege sind grundsätzlich unverbindlich.
3. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
• Annahme eines konkreten Angebots,
• ausdrückliche Auftragsbestätigung,
• schriftliche oder elektronische Vereinbarung oder
• Beginn der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, sofern Einigkeit über die wesentlichen Vertragsbestandteile besteht.
4. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle für die Planung und Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Hierzu gehören insbesondere:
• Abhol- und Lieferadresse
• Einsatzort
• Stockwerk
• Aufzug
• Parksituation
• Zufahrtsmöglichkeiten
• Entfernung zwischen Fahrzeug und Einsatzort
• Menge und Art des Transportguts
• Gewicht und Abmessungen
• besonders schwere oder sperrige Gegenstände
• empfindliche oder wertvolle Gegenstände
• Umfang einer Entrümpelung
• besondere Verschmutzungen
• Gefahrstoffe
• sonstige besondere Umstände
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Einsatzorte zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
Erforderliche Genehmigungen oder Zugangserlaubnisse sind vom Kunden zu beschaffen, soweit VORMAX deren Beschaffung nicht ausdrücklich übernommen hat.
Weichen die tatsächlichen Gegebenheiten erheblich von den Angaben des Kunden ab, kann eine Anpassung des Leistungsumfangs und der Vergütung vereinbart werden.
§ 5 Preise
1. Es gilt der individuell vereinbarte Preis.
2. Bei Abrechnung nach Zeit, Entfernung, Gewicht, Volumen, Mitarbeitern, Fahrzeugen oder sonstigem Aufwand wird der tatsächlich entstandene und vereinbarte Aufwand berechnet.
3. Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
4. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden.
5. Zusätzliche, nicht vom ursprünglichen Auftrag erfasste Leistungen werden gesondert berechnet, sofern der Kunde sie beauftragt oder ihnen zustimmt.
§ 6 Zahlung und Anzahlungen
1. VORMAX kann eine angemessene Anzahlung verlangen.
2. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung.
3. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung nach vollständiger Leistungserbringung und Rechnungsstellung fällig.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Termine und Verzögerungen
1. Vereinbarte Termine werden grundsätzlich verbindlich eingeplant.
2. Kann ein Auftrag aufgrund von Umständen, die VORMAX nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden, kann die Leistung angemessen verschoben werden.
Hierzu zählen insbesondere:
• erhebliche Verkehrsbehinderungen
• Unfälle
• Straßensperrungen
• extreme Witterungsverhältnisse
• behördliche Maßnahmen
• vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse
3. VORMAX informiert den Kunden möglichst unverzüglich über erhebliche Verzögerungen.
4. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 8 Wartezeit und erfolglose Anfahrt
Entstehen Wartezeiten aus Umständen, die dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzurechnen sind, kann VORMAX den dadurch entstehenden angemessenen Mehraufwand berechnen.
Dies gilt insbesondere, wenn:
• der Kunde oder Ansprechpartner nicht anwesend ist,
• der Zugang nicht möglich ist,
• Gegenstände nicht vorbereitet sind,
• notwendige Angaben nicht gemacht wurden,
• nicht mitgeteilte Zugangshindernisse bestehen.
Auch bei einer erfolglosen Anfahrt kann ein angemessener Aufwand berechnet werden, soweit die Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt.
Zwingende Vorschriften des Frachtrechts bleiben unberührt.
§ 9 Stornierung
1. Soweit kein Fracht- oder Umzugsvertrag vorliegt und nichts anderes vereinbart wurde, kann ein Auftrag bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden.
2. Erfolgt die Stornierung später, kann VORMAX eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen, soweit bereits Personal, Fahrzeuge oder andere Ressourcen eingeplant wurden und tatsächlich ein Schaden entsteht.
3. Wird pauschal eine Entschädigung von bis zu 25 % des vereinbarten Auftragswertes verlangt, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. VORMAX bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5. Für Fracht- und Umzugsverträge gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen des Handelsgesetzbuches vorrangig.
6. Ein gesetzliches Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt.
§ 10 Transport- und Kurierleistungen
1. Soweit ein Frachtvertrag vorliegt, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften der §§ 407 ff. HGB.
2. Besonders schwere, sperrige, empfindliche, hochwertige oder gefährliche Güter sind VORMAX vor Auftragserteilung mitzuteilen.
3. Gefahrgut und gefährliche Stoffe dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von VORMAX übergeben werden.
4. Ist der Kunde für die Verpackung verantwortlich, muss das Transportgut transportsicher verpackt und vorbereitet werden.
5. Die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften des Frachtrechts.
§ 11 Umzüge
1. Für Umzugsverträge gelten ergänzend die §§ 451 ff. HGB.
2. Der Kunde muss VORMAX insbesondere über folgende Gegenstände informieren:
• Bargeld
• Schmuck
• Edelmetalle
• Urkunden
• Wertpapiere
• Kunstgegenstände
• Antiquitäten
• empfindliche technische Geräte
• besonders schwere Gegenstände
• Gefahrstoffe
• sonstige Gegenstände mit erhöhtem Schadensrisiko
3. Bei einem Verbraucherumzug gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
4. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die gesetzliche Haftung für Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes auf 620 Euro je Kubikmeter benötigten Laderaums begrenzt sein.
5. Zwingende gesetzliche Vorschriften über eine weitergehende Haftung oder den Wegfall von Haftungsbegrenzungen bleiben unberührt.
6. Verbraucher erhalten beim Abschluss eines entsprechenden Umzugsvertrags zusätzlich die gesetzlich vorgesehenen Informationen über Haftung und Schadensanzeige.
§ 12 Entrümpelungen und Räumungen
1. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, über die zu entfernenden Gegenstände zu verfügen.
2. Persönliche Dokumente, Wertgegenstände, Bargeld und nicht zur Entsorgung bestimmte Gegenstände sind vor Beginn der Arbeiten zu entfernen.
3. VORMAX ist nicht verpflichtet, jeden Gegenstand auf einen möglichen wirtschaftlichen oder persönlichen Wert zu untersuchen.
4. Erkennbar wertvolle oder persönlich bedeutsame Gegenstände werden, soweit dies im gewöhnlichen Arbeitsablauf möglich und zumutbar ist, nicht ohne Rücksprache entsorgt.
5. Sondermüll, Gefahrstoffe, Chemikalien, asbesthaltige Materialien, explosive Stoffe oder vergleichbare Materialien müssen vor Auftragserteilung angegeben werden.
6. Deren Entsorgung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde und VORMAX zu deren Durchführung berechtigt ist.
7. Weicht die tatsächliche Menge erheblich von den Angaben des Kunden ab, kann eine neue Vergütung vereinbart werden.
§ 13 Reinigung
1. Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
2. Der Kunde muss VORMAX auf empfindliche Materialien, bestehende Schäden und besondere Reinigungsvorgaben hinweisen, soweit diese nicht offensichtlich sind.
3. Ein bestimmter Reinigungserfolg wird nur geschuldet, soweit dieser ausdrücklich vereinbart wurde und objektiv erreichbar ist.
4. Erhebliche Zusatzverschmutzungen und nicht vereinbarte Sonderarbeiten können nach Abstimmung gesondert berechnet werden.
5. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 14 Winterdienst
1. Winterdienst wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Einsatzflächen, Einsatzzeiten, Räumung, Streuung, Bereitschaft und sonstiger Leistungsumfang richten sich nach dem individuellen Vertrag.
3. Die zu bearbeitenden Flächen müssen zugänglich sein.
4. Aufgrund laufenden Schnee- oder Eisfalls kann keine dauerhafte und vollständige Schnee- oder Eisfreiheit garantiert werden.
5. Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder sonstigen Verpflichteten bleiben unberührt, soweit keine zulässige Übertragung vereinbart wurde.
§ 15 Mitarbeiter und Nachunternehmer
VORMAX darf eigene Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und geeignete Nachunternehmer zur Durchführung von Aufträgen einsetzen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
VORMAX bleibt gegenüber dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.
§ 16 Haftung
VORMAX haftet unbeschränkt:
• bei Vorsatz,
• bei grober Fahrlässigkeit,
• bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
• soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bestehen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet VORMAX nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Für Transport- und Umzugsleistungen gehen die besonderen gesetzlichen Haftungsregelungen des Handelsgesetzbuches vor.
§ 17 Schäden und Mängel
1. Kunden werden gebeten, erkennbare Schäden oder Mängel möglichst unverzüglich mitzuteilen.
2. Gesetzliche Ansprüche werden hierdurch nicht eingeschränkt.
3. Für Transportgut gelten, soweit anwendbar, insbesondere die gesetzlichen Vorschriften des § 438 HGB.
4. Für Umzugsgut gelten die besonderen Vorschriften der §§ 451f und 451g HGB.
§ 18 Widerrufsrecht
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Besteht ein Widerrufsrecht, wird der Verbraucher gesondert entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informiert.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich den Beginn einer Dienstleistung während der Widerrufsfrist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den vorzeitigen Leistungsbeginn und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts.
Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
§ 19 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung von VORMAX verarbeitet.
§ 20 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften unberührt.
3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – Berlin Gerichtsstand.
4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
5. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.